DSGVO Konforme Lösc...
 
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GDPR-compliant deletion of all emails from a sender/recipient

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(@mechworm)
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Was für Möglichkeiten gibt es, wenn eine Person möchte, dass all seine E-Mails in einem Unternehmen gelöscht werden.

Gehen wir einmal davon aus, dass wir nicht genau wissen, welche Mitarbeiter alle mit dem Kunden kommuniziert haben und vermutlich hunderte E-Mails sich in Postfächern von ca. 20 Mitarbeitern haben.

Wie kann ich über die E-Mailadresse des Kunden alle Konversationen löschen?


   
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NorbertFe
(@norbertfe)
Joined: 4 years ago
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NorbertFe
(@norbertfe)
Joined: 4 years ago
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Ich würd mal vorsichtig noch fragen, ob es überhaupt eine Grundlage gibt diese Mails löschen zu müssen. Aber das wird dir vermutlich nur ein Anwalt verraten können.


   
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(@mechworm)
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Joined: 4 years ago
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Topic starter  

Moin Norbert, vielen Dank für deinen Hinweis. Ich habe glaube ich eine Lösung gefunden.

Wie du schon sagst, das müsste ein Anwalt beantworten, aber wenn ein (ehemaliger) Kunde drauf besteht alle Daten, die mit ihm im Zusammenhang stehen zu löschen, müssen wir dem laut unserem ext. Datenschutzbeauftragten nachkommen.

Ich habs nun wie folgt über die Exchange Management Konsole gelöst:

# Berechtigung zum Löschen von E-Mails erteilen 
New-ManagementRoleAssignment -Name "Import Export Mailbox Adminstrator" -User "Administrator" -Role "Mailbox Import Export"
# Exchange Management Shell neu starten, um das Cmdlet 'Search-Mailbox' verfügbar zu machen
# E-Mails eines bestimmten Absenders löschen 
Get-Mailbox -ResultSize unlimited | Search-Mailbox -SearchQuery "from:'absender@example.com'" -DeleteContent
# Das selbe nochmal für E-Mails an eine bestimmte Adresse
Get-Mailbox -ResultSize unlimited | Search-Mailbox -SearchQuery "to:'absender@example.com'" -DeleteContent

   
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NorbertFe
(@norbertfe)
Joined: 4 years ago
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Posted by: @mechworm

aber wenn ein (ehemaliger) Kunde drauf besteht alle Daten, die mit ihm im Zusammenhang stehen zu löschen, müssen wir dem laut unserem ext. Datenschutzbeauftragten nachkommen.

Das würde ich doch arg bezweifeln, dass das so wäre. Denn im Zweifel müßt ihr ja geschäftsrelevante Inhalte auch aufheben. Selbst wenn der Autor das nicht möchte. Aber er kann wohl kaum dagegen argumentieren, wenn ihr bspw. gesetzliche Vorgaben erfüllen müsst. Aber ich bin kein Anwalt und der wäre der einzige, der eine entsprechende Aussage treffen dürfte. Der Datenschutzbeauftragte, liegt hier in meinen Augen falsch, aber ich bin weder DSB noch Anwalt.


   
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